Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Verlängerung der Baugenehmigung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung des Herrn Michael Metsch mit Eingang vom 03.12.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Metsch plant den Neubau eines Milchviehlaufstalles auf der Flur Nr. 69 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Diesem Vorhaben geht ein längerer Rechtsstreit voraus.

 

Da die Geltungsdauer der bestehenden Genehmigung ausläuft, beantragt Herr Metsch nun deren Verlängerung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0