Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Rattenbekämpfung in den Krautgärten auf dem Grundstück des Herrn Schenk einmalig durchzuführen und die Kosten zu übernehmen. Das Thema Rattenbekämpfung ist dem Marktgemeinderat zur grundsätzlichen Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen vorzulegen.

 

 


Bezug:

Antrag des Herrn Schenk vom 01.12.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Schenk beantragte persönlich die Rattenbekämpfung in den Krautgärten durch die Gemeinde bzw. eine beauftragte Firma. Der Markt Pöttmes lässt durch die Firma Anticimex, Schweitenkirchen auf den innerörtlichen Privatgrundstücken und bei den Hofstellen von landwirtschaftlichen Betrieben die Ratten bekämpfen und trägt auch die Kosten.

 

Bei den Krautgärten handelt es sich um „Schrebergärten“, die teilweise angebaut werden und sich außerhalb des Ortsbereiches befinden. Es ist grundsätzlich zu klären, ob vom Markt Pöttmes bei Grundstücken die außerhalb des Ortsbereiches liegen, die Rattenbekämpfung durchgeführt werden und von der Gemeinde bezahlt werden soll.

 

Es könnten dann z. B. Landwirte, die eine Scheune o. ä. auf einer Wiese/Feld haben, auf den Markt Pöttmes zukommen und ebenfalls die Rattenbekämpfung einfordern.

 

Auf Rückfrage beim LRA Aichach-Friedberg, Herrn Greppmeier erhielten wir folgende Auskunft: „Für die Rattenbekämpfung ist der Eigentümer eines Grundstückes verantwortlich; er hat dafür die Kosten zu tragen. In vielen Gemeinden des Landkreises übernimmt die Gemeinde die Kosten einer Rattenbekämpfung als freiwillige Aufgabe auch auf Privatgrundstücken, vermutlich um die Rattenbekämpfung bereits im frühen Stadium zu fördern und einen Befall gemeindlicher Grundstücke und Einrichtungen zu vermeiden. Die Gemeinde entscheidet, welche Grundstücke in der Gemeinde oder welche Grundstücke am Ortsrand oder außerhalb von der Gemeinde bekämpft werden. Das Landratsamt erlässt Anordnungen gegenüber dem/den Grundstückseigentümer(n), wenn nach fachlicher Beurteilung des Gesundheitsamtes der Anwendungsbereich des Infektionsschutzgesetzes eröffnet ist und eine freiwillige Rattenbekämpfung nicht erfolgt.“

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt entwickelte sich eine kurze Diskussion, ob die Rattenbekämpfung in der bisherigen Form noch erforderlich und sinnvoll ist.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0