Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der Ehegatten Siegmann Eva-Maria und Bernd mit Eingang vom 06.10.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 11.11.2014.

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Siegmann Eva-Maria und Bernd mit Eingang vom 15.12.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Siegmann planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 1716 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Wohnbaufläche.

 

Dem Vorbescheid zu diesem Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 11.11.2014 bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt, jedoch darauf hingewiesen, dass die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung über das Grundstück Flur Nr. 1716 in Richtung Neuburger Straße erfolgen muss und dass die Zufahrt zum Grundstück über den gemeindlichen Feldweg Flur Nr. 1718 der Gemarkung Pöttmes vom Antragsteller in geeigneter Weise befestigt werden muss. Es wurde empfohlen, den Weg zu asphaltieren. Beim Ausbau des Weges ist darauf zu achten, dass das Oberflächenwasser möglichst schadlos abgeleitet wird. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit auf diesem Weg kein Winterdienst durchgeführt wird und die Müllbehälter bis zur Straße Weiherau zu bringen sind. Es wurde weiter darauf hingewiesen, dass der Weg vom Markt Pöttmes nur eingeschränkt, d. h. als Feldweg unterhalten wird. Unterhaltsarbeiten, die diesen Anspruch übersteigen müssen vom Antragsteller auf eigene Kosten durchgeführt werden

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.

 

Dem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Die Antragsteller wurden nochmals über den obigen Sachverhalt informiert.