Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Versagen des Einvernehmens zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Vorbescheid der MIRA 2000 GmbH mit Eingang vom 16.03.2015.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2015.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 01.12.2015.

 

Sachverhalt:

Die MIRA 2000 GmbH plant die Errichtung von 3 Gartenhäusern auf den Flur Nrn. 559, 560 und 561 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Geplant sind 3 Gartenhäuser mit einer Grundfläche von je knapp 50 m² und

2 Geschoßen. Damit sind vermutlich mindestens die folgenden Festsetzungen

nicht eingehalten:

-        Die maximal zulässige Grundfläche einer Freizeithütte von 36 m² wird überschritten.

-        Die maximal zulässige Firsthöhe von 4,0 m wird wahrscheinlich überschritten.

-        Bei den Gebäuden handelt es sich augenscheinlich um Wohnhäuser.

Gebäude, die sich zum dauerhaften Wohnen eignen sind jedoch nicht zulässig.

 

Die Grundstücke sind weder an die Wasserversorgung noch an die Abwasser­beseitigung angeschlossen.

 

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.04.2015 behandelt und dabei beschlossen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Mit Schreiben vom 01.12.2015 teilt das LRA Aichach-Friedberg nun mit, dass der Bauherr geänderte Antragsunterlagen eingereicht hat und bat erneut um Stellungnahme. Aufgrund der Frist von nur 4 Wochen und der Tatsache, dass es sich nur um eine Lageänderung der geplanten Gebäude handelt, wurde dem LRA mitgeteilt, dass die Stellungnahme unverändert weitergilt und das gemeindliche Einvernehmen weiterhin versagt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0