Beschluss:

Das Gremium beschloss ergänzend zum Beschluss vom 20.01.2015, der Befreiung bzgl. der Länge der Grenzbebauung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Petz Helga mit Eingang vom 01.12.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2015.

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg vom 30.11.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Petz plant die Errichtung einer Freizeithütte mit Obstlager und Geräteraum, einer Gerätehütte, eines Gerätelagers und einer Einfriedung auf der Flur Nr. 487 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die maximal zulässige Grundfläche von 55 m² wird um 11,77 m² überschritten. Die Gebäude sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt, weswegen hier eine Ausnahme möglich ist. Die Freizeithütte erhält soweit die in den Unterlagen zu erkennen ist keine Holzverkleidung. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig und die Abstandsflächenübernahmeerklärung des westlichen Nachbarn liegt vor.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 20.01.2015 beschlossen, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Freizeithütte eine Holzverkleidung erhält und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden und der Ausnahme bezüglich der Überschreitung der zulässigen Grundfläche zuzustimmen.

 

Mit Schreiben vom 30.11.2015 teilt das LRA Aichach-Friedberg nun mit, dass Frau Petz die Unterlagen dahingehend geändert wird, dass das Gerätelager abgebrochen wird, dass aber zudem die Länge der Grenzbebauung mit 8,80 m nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und bittet um eine Entscheidung bzgl. einer Befreiung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0