Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Peter Stöckl mit Eingang vom 30.11.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Stöckl plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Stellplatz und Nebengebäude auf der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für eine Teilfläche der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein und hält die Festsetzungen ein.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Das Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.