Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Freizeithütte auf die zulässige Größe zurückgebaut wird und der Befreiung für die Lage des Lagerschuppens in der privaten Grünfläche zuzustimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachbarn zu beteiligen sind, die erforderlichen Ausgleichsflächen nachzuweisen sind und der Zaun planerisch darzustellen ist.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Martina Lenzer mit Eingang vom 30.11.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Lenzer plant die Errichtung einer Freizeithütte und eines Lagerschuppens auf den Flur Nrn. 606 und 507 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Freizeithütte mit Terrasse überschreitet die zulässige Grundfläche um 4,56 m². Der Lagerschuppen liegt in der privaten Grünfläche und überschreitet die ausnahmsweise zulässige Grundfläche um 0,56 m². Im Bauantrag ist in der Berechnung der Grundflächen auch ein Zaun mit einer Länge von 115,30 m angegeben, dieser ist in den Planunterlagen jedoch nicht dargestellt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Nach kurzer Diskussion bestand Einigkeit, dass die Überschreitung der Grundfläche des Lagerschuppens mit unter 10% geringfügig ist und hier eine Befreiung ausgesprochen werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                            0