Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Ambros Kruck mit Eingang vom 24.11.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Kruck plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 18 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan teilweise in einer gemischten Baufläche, teilweise in einer Grünfläche.

 

Die Nachbarn wurden im Rahmen des Vorbescheids nicht beteiligt.

 

Dieses Vorhaben wurde als Angelegenheit der laufenden Verwaltung behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.