Sitzung: 26.01.2016 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Bezug:
Verkehrsschau in Pöttmes am 10.11.2015.
Sachverhalt:
Alle zwei Jahre ist durch die Gemeinden eine Verkehrsschau durchzuführen. Diese fand in Pöttmes am 10.11.2015 statt. Teilgenommen haben Herr Bgm. Schindele (teilweise), Herr Fesenmeir und Herr Matzka von der PI Aichach. Folgendes wurde festgestellt:
1.
Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Marktplatz
Am
Marktplatz sollen Absperrposten zur Abgrenzung der Außengastronomie der
Ratsstuben, der Fläche um die Kastanien und den Brunnen errichtet werden. Es
wurde festgelegt, dass der Abstand zur Straße mindestens 50 cm, im Bereich
der Kurve mindestens 1,00 m betragen muss.
Das Gremium
legte zusätzlich fest, dass im Scheitelpunkt der Kurve am Brunnen auf einen
Absperrpfosten verzichtet werden soll.
2.
Zufahrt vom Baugebiet „Pöttmes Ost“ in die Schrobenhausener Straße
Bei der
Ausfahrt aus dem Baugebiet „Pöttmes Ost“ auf die Schrobenhausener Straße sind
Radfahrer erst sehr spät zu erkennen. Dies gilt vor allem bei Dunkelheit. Es
wurde festgestellt, dass die Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches durch eine
zusätzliche Straßenlaterne verbessert werden kann. Zudem soll der Eigentümer
des Grundstücks Flur Nr. 1368 aufgefordert werden, die Hecke zum Geh- und
Radweg zurückzuschneiden.
3.
Asphaltierung der Straße zwischen Baugebiet „Pöttmes Ost“ und Gewerbegebiet
Es wurde
festgestellt, dass mit der Ausweisung des neuen Baugebiets „Nördlich der
Unterfeldstraße“ der Weg Flur Nr. 1370 eine mögliche Zufahrt darstellt. Es
sollte über einen Ausbau des Weges nachgedacht werden, da andernfalls der
Verkehr aus dem neuen Baugebiet in Richtung Schrobenhausen über die bestehenden
Wohngebiete führt.
4.
Einrichtung einer Zone 30 in der Unterfeldstraße
Nach
Erschließung des neuen Baugebietes „Nördlich der Unterfeldstraße“ bietet es
sich an, den gesamten Bereich einschließlich der Unterfeldstraße großräumig als
Zone 30 auszuschildern. Auch für das neue Baugebiet wird von der Polizei eine
Zone 30 empfohlen.
5.
Außenbestuhlung beim Döner im alten Rathaus
Der
Aufstellung von Tischen auf dem Gehweg ist nicht möglich, wenn diese sich
direkt an der Straße befinden. Wenn die Tische entlang des bestehenden Gebäudes
aufgestellt werden, kann die Polizei zustimmen, sofern eine ausreichende
Restbreite des Gehwegs gegeben ist.
6.
Anbringen einer Fahrradstange beim Grundstück von-Gumppenberg-Str. 38
Dem Antrag
auf Anbringen einer Fahrradstange am Gebäude von-Gumppenberg-Straße 38 kann
seitens der Polizei nicht zugestimmt werden. Der Antrag auf Anbringen einer
Fahrradstange wurde dementsprechend von der Verwaltung abgelehnt.
Es wurde
zusätzlich angeregt, auch andere Engstellen im Gehweg in der
von-Gumppenberg-Straße mit der Polizei anzusehen.
7.
Parkplatzsituation Kindergarten Peter und Paul
Eine
Entlastung der Parksituation beim Kindergarten St. Peter und Paul ist kaum
möglich. Aus Sicht der Polizei ist ein Halteverbot an der Zufahrt nicht
zielführend. Eine zeitliche Beschränkung des Parkens (analog zur Schule) ist
möglich, eine wesentliche Verbesserung ist jedoch nicht zu erwarten. Sinnvoll
erscheint eine Markierung der Stellplätze.
8. Zugang
zum Spielplatz beim Kinderhort
Der geplante
Zugang zum Kinderhort und die damit verbundene Absperrung mit Pfosten ist
ausreichend. Weiter Maßnahmen zur Sicherheit sind nicht erforderlich.
9.
Ausfahrt aus dem Grundstück Neuburger Straße 34
Die Einsicht
in den Gehweg bei der Ausfahrt aus dem Grundstück Neuburger Straße 34 ist
ausreichend, die Beschilderung ist nicht zu beanstanden. Fahrzeuge, die aus dem
Grundstück ausfahren müssen dies mit entsprechender Vorsicht machen.
10.
Vorfahrtsregelung Oberes Tor/Augsburger Straße
Die
Vorfahrtsregelung am oberen Tor ist eindeutig und auch gut zu erkennen. Weitere
Maßnahmen sind nicht erforderlich.
11.
Gehweg Augsburger Straße
Der Gehweg
wurde wie in der Verkehrsschau besprochen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer
frei“ beschildert. Ob der Anlieger zum Winterdienst auf diesem Gehweg
verpflichtet ist, muss von einem Juristen, z.B. beim Bayerischen Gemeindetag
beurteilt werden.
12.
Falschparker beim Weg zum Anwesen Immendorf 2
Der Weg zum
Grundstück Immendorf 2 ist eine öffentliche Straße. Die Falschparker sollten
angeschrieben werden, bei wiederholten Verstößen können die Kennzeichen der PI
Aichach gemeldet werden.
13.
Verkehrsspiegel Bei der Steinbuche
Bei der
Ausfahrt aus der Straße „Bei der Steinbuche“ auf die Reichersteiner Straße
befindet sich ein Verkehrsspiegel, um den Verkehr in Richtung Reicherstein
einsehen zu können. Vor Ort wurde festgestellt, dass auch in die andere
Richtung praktisch keine Einsicht möglich ist. Von der Polizei wird das
Anbringen eines zweiten Verkehrsspiegels dringend empfohlen.
14.
Verkehrszeichen allgemein
Ausgeblichene
Verkehrszeichen sollten ersetzt werden.
Schiefstehende
Pfosten o. ä. sollten gerichtet werden.
MGR
Schrammel teilte mit, dass die Schulbusse beim Ausfahren aus der Neuburger
Straße in die von-Gumppenberg-Straße teilweise die gesamte Fahrbahnbreite benötigen.
Evtl. kann mit den Unternehmen gesprochen werden, dass sie in Zukunft über das
Galgenfeld ausfahren, wo diese Probleme nicht bestehen. Zur Klärung des
Problems soll Herr Ketz als Elternbeirat und Mitglied der Verkehrswacht tätig
werden.
Ortssprecher Steinbacher sprach an, dass in Reicherstein beim Weidorfer Weg ein Ortsschild versetzt werden sollte, da die Situation etwas unklar ist. Zudem teilte er mit, dass die Ortsdurchfahrt in Reicherstein in keinem guten Zustand ist. Dieses Thema sollte auf jeden Fall in der Bürgerversammlung angesprochen werden.