Beschluss:

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.

 

 


Bezug: 

Verkehrsschau in Pöttmes am 10.11.2015.

 

Sachverhalt:

Alle zwei Jahre ist durch die Gemeinden eine Verkehrsschau durchzuführen. Diese fand in Pöttmes am 10.11.2015 statt. Teilgenommen haben Herr Bgm. Schindele (teilweise), Herr Fesenmeir und Herr Matzka von der PI Aichach. Folgendes wurde festgestellt:

 

1. Aufstellung von Absperrpfosten auf dem Marktplatz

Am Marktplatz sollen Absperrposten zur Abgrenzung der Außengastronomie der Ratsstuben, der Fläche um die Kastanien und den Brunnen errichtet werden. Es wurde festgelegt, dass der Abstand zur Straße mindestens 50 cm, im Bereich der Kurve mindestens 1,00 m betragen muss.

 

Das Gremium legte zusätzlich fest, dass im Scheitelpunkt der Kurve am Brunnen auf einen Absperrpfosten verzichtet werden soll.

 

2. Zufahrt vom Baugebiet „Pöttmes Ost“ in die Schrobenhausener Straße

Bei der Ausfahrt aus dem Baugebiet „Pöttmes Ost“ auf die Schrobenhausener Straße sind Radfahrer erst sehr spät zu erkennen. Dies gilt vor allem bei Dunkelheit. Es wurde festgestellt, dass die Ausleuchtung des Kreuzungsbereiches durch eine zusätzliche Straßenlaterne verbessert werden kann. Zudem soll der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 1368 aufgefordert werden, die Hecke zum Geh- und Radweg zurückzuschneiden.

 

3. Asphaltierung der Straße zwischen Baugebiet „Pöttmes Ost“ und Gewerbegebiet

Es wurde festgestellt, dass mit der Ausweisung des neuen Baugebiets „Nördlich der Unterfeldstraße“ der Weg Flur Nr. 1370 eine mögliche Zufahrt darstellt. Es sollte über einen Ausbau des Weges nachgedacht werden, da andernfalls der Verkehr aus dem neuen Baugebiet in Richtung Schrobenhausen über die bestehenden Wohngebiete führt.

 

4. Einrichtung einer Zone 30 in der Unterfeldstraße

Nach Erschließung des neuen Baugebietes „Nördlich der Unterfeldstraße“ bietet es sich an, den gesamten Bereich einschließlich der Unterfeldstraße großräumig als Zone 30 auszuschildern. Auch für das neue Baugebiet wird von der Polizei eine Zone 30 empfohlen.

 

5. Außenbestuhlung beim Döner im alten Rathaus

Der Aufstellung von Tischen auf dem Gehweg ist nicht möglich, wenn diese sich direkt an der Straße befinden. Wenn die Tische entlang des bestehenden Gebäudes aufgestellt werden, kann die Polizei zustimmen, sofern eine ausreichende Restbreite des Gehwegs gegeben ist.

 

6. Anbringen einer Fahrradstange beim Grundstück von-Gumppenberg-Str. 38

Dem Antrag auf Anbringen einer Fahrradstange am Gebäude von-Gumppenberg-Straße 38 kann seitens der Polizei nicht zugestimmt werden. Der Antrag auf Anbringen einer Fahrradstange wurde dementsprechend von der Verwaltung abgelehnt.

 

Es wurde zusätzlich angeregt, auch andere Engstellen im Gehweg in der von-Gumppenberg-Straße mit der Polizei anzusehen.

 

7. Parkplatzsituation Kindergarten Peter und Paul

Eine Entlastung der Parksituation beim Kindergarten St. Peter und Paul ist kaum möglich. Aus Sicht der Polizei ist ein Halteverbot an der Zufahrt nicht zielführend. Eine zeitliche Beschränkung des Parkens (analog zur Schule) ist möglich, eine wesentliche Verbesserung ist jedoch nicht zu erwarten. Sinnvoll erscheint eine Markierung der Stellplätze.

 

8. Zugang zum Spielplatz beim Kinderhort

Der geplante Zugang zum Kinderhort und die damit verbundene Absperrung mit Pfosten ist ausreichend. Weiter Maßnahmen zur Sicherheit sind nicht erforderlich.

 

9. Ausfahrt aus dem Grundstück Neuburger Straße 34

Die Einsicht in den Gehweg bei der Ausfahrt aus dem Grundstück Neuburger Straße 34 ist ausreichend, die Beschilderung ist nicht zu beanstanden. Fahrzeuge, die aus dem Grundstück ausfahren müssen dies mit entsprechender Vorsicht machen.

 

10. Vorfahrtsregelung Oberes Tor/Augsburger Straße

Die Vorfahrtsregelung am oberen Tor ist eindeutig und auch gut zu erkennen. Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.

 

11. Gehweg Augsburger Straße

Der Gehweg wurde wie in der Verkehrsschau besprochen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert. Ob der Anlieger zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet ist, muss von einem Juristen, z.B. beim Bayerischen Gemeindetag beurteilt werden.

 

12. Falschparker beim Weg zum Anwesen Immendorf 2

Der Weg zum Grundstück Immendorf 2 ist eine öffentliche Straße. Die Falschparker sollten angeschrieben werden, bei wiederholten Verstößen können die Kennzeichen der PI Aichach gemeldet werden.

 

13. Verkehrsspiegel Bei der Steinbuche

Bei der Ausfahrt aus der Straße „Bei der Steinbuche“ auf die Reichersteiner Straße befindet sich ein Verkehrsspiegel, um den Verkehr in Richtung Reicherstein einsehen zu können. Vor Ort wurde festgestellt, dass auch in die andere Richtung praktisch keine Einsicht möglich ist. Von der Polizei wird das Anbringen eines zweiten Verkehrsspiegels dringend empfohlen.

 

14. Verkehrszeichen allgemein

Ausgeblichene Verkehrszeichen sollten ersetzt werden.

Schiefstehende Pfosten o. ä. sollten gerichtet werden.

 

MGR Schrammel teilte mit, dass die Schulbusse beim Ausfahren aus der Neuburger Straße in die von-Gumppenberg-Straße teilweise die gesamte Fahrbahnbreite benötigen. Evtl. kann mit den Unternehmen gesprochen werden, dass sie in Zukunft über das Galgenfeld ausfahren, wo diese Probleme nicht bestehen. Zur Klärung des Problems soll Herr Ketz als Elternbeirat und Mitglied der Verkehrswacht tätig werden.

 

Ortssprecher Steinbacher sprach an, dass in Reicherstein beim Weidorfer Weg ein Ortsschild versetzt werden sollte, da die Situation etwas unklar ist. Zudem teilte er mit, dass die Ortsdurchfahrt in Reicherstein in keinem guten Zustand ist. Dieses Thema sollte auf jeden Fall in der Bürgerversammlung angesprochen werden.