Beschluss:

Das Gremium beschließt, der Befreiung von den Gestaltungsfestsetzungen für die Blechhütte unter der Auflage zuzustimmen, dass die Eingrünung erhalten bleibt und sichtbare Flächen (z.B. Türen) mit Holz verkleidet werden. Eine entsprechende Auflage ist ggf. im Genehmigungsbescheid festzulegen. Dem Belassen der Bodenplatte wird unter der Auflage zugestimmt, dass diese mit Humus überdeckt und eingesät wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Neunteufel Ferdinand mit Eingang vom 07.08.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 16.09.2014.

Schreiben des Landratsamtes Aichach-Friedberg mit Eingang vom 20.10.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 11.11.2014.

Schreiben des Herrn Neunteufel mit Eingang vom 05.10.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Neunteufel plant die Errichtung einer Blechgarage auf der Flur Nr. 577 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein. Die Blechgarage wiederspricht den Festsetzungen zur Gestaltung, wonach die Gebäude vorwiegend aus Holz zu errichten sind. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist nicht nachgewiesen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

Das Vorhaben wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.09.2014 behandelt und dabei beschlossen, das Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass das Gebäude in Holzbauweise errichtet wird.

 

Mit Schreiben mit Eingang vom 20.10.2014 teilte das LRA Aichach-Friedberg mit, dass die vorhandene Blechgarage als Bestandsgebäude nicht in Holzbauweise errichtet werden kann und somit das gemeindliche Einvernehmen als verweigert anzusehen ist. Weiter beantragt der Bauherr die Errichtung einer umlaufenden Einfriedung, wozu im bisherigen Beschluss keine Ausführungen enthalten sind. In den neuen Planunterlagen ist zudem dargestellt, dass die Garage als Gerätehütte genutzt wird.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 11.11.2014 beschlossen, dass das Gebäude auch eine Holzverschalung erhalten kann.

 

Da die Hütte stark eingewachsen ist und diese Begrünung entfernt werden müsste, bittet Herr Neunteufel nun um eine Befreiung, die Hütte im jetzigen Zustand belassen zu dürfen.

 

Darüber hinaus baut Herr Neunteufel die Hütte im hinteren Teil des Grundstücks derzeit zurück. Er bittet darum, die Bodenplatte belassen zu dürfen, da der Abbruch nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0