Beschluss:

Das Gremium beschloss, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzulassen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Ernst Abold mit Eingang vom 05.10.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Abold plant die Errichtung eines Gartengerätehauses auf der Flur Nr. 1437/89 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES-OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Grenzanbauten nur bis zu einer Länge von 9,0 m zulässig. Geplant sind einschließlich des Gartenhauses 9,99 m.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, der direkt betroffene Nachbar hat jedoch zugestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0