Sitzung: 13.10.2015 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium beschloss, die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzulassen.
Bezug:
Antrag auf isolierte Befreiung des Herrn Ernst Abold mit Eingang vom 05.10.2015.
Sachverhalt:
Herr Abold plant die Errichtung eines Gartengerätehauses auf der Flur Nr. 1437/89 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 17 „PÖTTMES-OST“ und hält die Festsetzungen nicht ein.
Gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Grenzanbauten nur bis zu einer Länge von 9,0 m zulässig. Geplant sind einschließlich des Gartenhauses 9,99 m.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, der direkt betroffene Nachbar hat jedoch zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0