Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass das Gebäude auf die zulässige Grundfläche zurückgebaut wird und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Sandra Altmannshofer mit Eingang vom 15.09.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Altmannshofer plant die Errichtung eines Stallgebäudes zur Kleintierhaltung auf der Flur Nr. 506 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die zulässige Grundfläche wird um 3,85 m² überschritten. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0