Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen werden und der Ausnahme bzgl. der Überschreitung der Grundfläche zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Paula und Johannes Golde mit Eingang vom 15.09.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Golde planen die Errichtung einer Freizeithütte mit angebauter Gerätehütte, einer  Sitzgruppe, einer Gerätehütte und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 532/2, 460 und 463 bis 466 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Freizeithütte mit angebauter Gerätehütte und Terrasse überschreitet die zulässige Grundfläche um 11,79 m². Die Anlagen sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen, die Nachbar­unter­schriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0