Beschluss:

Das Gremium nahm dies zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Erschließung des Gewerbegebietes „BEI DER MITTERMÜHLE“ in Pöttmes.

Nachtragsangebot Nr. 3 der Firma Ignaz Schmid GmbH & Co. KG.

 

Sachverhalt:

Bei den Straßenbauarbeiten bei der Erschließung des Gewerbegebietes „BEI DER MITTERMÜHLE“ in Pöttmes war es beim Bauabschnitt der östlichen Erschließungs­straße incl. dem Wendehammer erforderlich, eine Wasserhaltung zu betreiben, da ansonsten kein tragfähiger Straßenunterbau hergestellt werden hätte können.

 

Hierzu wurde auch eine ca. 150 m lange Teilsickerleitung verlegt um das Wasser linienförmig aus dem Untergrund entfernen zu können.

 

Diese Arbeiten wurden vom Ersten Bürgermeister Herrn Schindele im Rahmen einer dringlichen Anordnung angeordnet.

 

Da im Straßenbau-LV der Firma Ignaz Schmid GmbH & Co. KG hierfür keine Positionen vorhanden waren, wurde nun das Nachtragsnagebot Nr. 3 von der Firma Ignaz Schmid GmbH & Co. KG unterbreitet.

 

Dies wurde vom Ingenieurbüro Mayr geprüft und als angemessen befunden.