Sitzung: 13.10.2015 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
Beschluss:
Das Gremium
beschloss, den vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen
ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ in der
Fassung vom 13.10.2015 zu billigen.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bezug:
Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 10.03.2015.
Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 14.04.2015.
Erneuter Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 26.05.2015.
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.
Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom
13.10.2015.
Sachverhalt:
Herr Johann Meyr plant den Bau von 2
Wohnhäusern auf der Flur Nr. 42 (die Flur Nr. 31 ist mittlerweile mit der Flur
Nr. 42 verschmolzen worden) der Gemarkung Kühnhausen. Dieses Vorhaben liegt
gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche, welche jedoch gemäß
BauGB als Außenbereich einzustufen ist. Um diese Vorhaben dennoch verwirklichen
zu können, stellte Herr Meyr im März den Antrag auf Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung.
In seiner Sitzung am 14.04.2015 beschloss
dann der Marktgemeinderat Pöttmes, keine Einbeziehungssatzung aufzustellen,
sondern dem Antragsteller zu empfehlen, dieses Grundstück zusammen mit den
benachbarten Flurstücken mittels eines Bebauungsplanes und ggfs. auch einer
Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuplanen. Der Antragsteller einigte sich
daraufhin mit den angrenzenden Nachbarn und stellte dann einen Antrag auf
Aufstellung eines Bebauungsplans für den betroffenen Bereich westlich der
Staatsstraße 2045.
In seiner Sitzung am 09.06.2015 beschloss
dann der Marktgemeinderat Pöttmes für den beschriebenen Bereich den
Bebauungsplan Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ aufzustellen.
Hierzu liegt nun der vom Büro brugger
landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeitete Entwurf des
Bebauungsplans Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ in der Fassung vom 13.10.2015 vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0