Beschluss:

Das Gremium beschloss, den vom Büro brugger landschafts­architekten stadtplaner ökologen ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ in der Fassung vom 13.10.2015 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug:

Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 10.03.2015.

Beschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 14.04.2015.

Erneuter Antrag des Herrn Meyr Johann mit Eingang vom 26.05.2015.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 09.06.2015.

Entwurf des Büros brugger_landschaftsarchitekten in der Fassung vom 13.10.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Johann Meyr plant den Bau von 2 Wohnhäusern auf der Flur Nr. 42 (die Flur Nr. 31 ist mittlerweile mit der Flur Nr. 42 verschmolzen worden) der Gemarkung Kühnhausen. Dieses Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche, welche jedoch gemäß BauGB als Außenbereich einzustufen ist. Um diese Vorhaben dennoch verwirklichen zu können, stellte Herr Meyr im März den Antrag auf Aufstellung einer Einbeziehungssatzung.

 

In seiner Sitzung am 14.04.2015 beschloss dann der Marktgemeinderat Pöttmes, keine Einbeziehungssatzung aufzustellen, sondern dem Antragsteller zu empfehlen, dieses Grundstück zusammen mit den benachbarten Flurstücken mittels eines Bebauungsplanes und ggfs. auch einer Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuplanen. Der Antragsteller einigte sich daraufhin mit den angrenzenden Nachbarn und stellte dann einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für den betroffenen Bereich westlich der Staatsstraße 2045.

 

In seiner Sitzung am 09.06.2015 beschloss dann der Marktgemeinderat Pöttmes für den beschriebenen Bereich den Bebauungsplan Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ aufzustellen.

 

Hierzu liegt nun der vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplans Kühnhausen Nr. 2 „AM GRABEN“ in der Fassung vom 13.10.2015 vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0