Beschluss:

Das Gremium beschließt, Dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit es die Freizeithütte, die Gerätehütte und das WC-Häuschen und die Einfriedung betrifft, unter der Auflage, dass die Einfriedung in der möglichen Ausgleichsfläche zurückgebaut wird und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden. Bezüglich des Pools wird das Landratsamt gebeten, eine Duldung zu prüfen. Dieser Duldung stimmt der Markt Pöttmes zu.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Christian Kummer mit Eingang vom 28.08.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Kummer plant die Errichtung einer Freizeithütte, einer Gerätehütte, eines WC-Häuschens, eines Pools und einer umlaufenden Maschendrahteinfriedung. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Einfriedung liegt teilweise in einer möglichen Ausgleichsfläche. Die Gesamtgröße der baulichen Anlagen (ohne Wege) beträgt 116,4 m² und überschreitet die zulässige Grundfläche somit um 71,4 m². Die Stahl/Glas Konstruktion der Pool-Einhausung entspricht zudem nicht den Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes. Pools sind zudem keine allgemein zulässigen Anlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Der Pool ist auch nicht in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt.

 

Im Bebauungsplanverfahren hat Herr Kummer sen. bereits eine Befreiung für den Pool beantragt und zu dieser Zeit gesundheitliche Gründe angeführt. Damals wurde zugesichert, die Möglichkeit einer Befreiung im einzureichenden Bauantrag zu prüfen.

 

Im Bebauungsplan ist die Möglichkeit einer Ausnahme für sonstige Anlagen vorgesehen. Es ist im vorliegenden Fall darüber zu entscheiden, ob der Pool noch der in der Begründung des Bebauungsplanes angegebenen kleingärtnerischen Nutzung entspricht und somit eine Ausnahme möglich wäre.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0