Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, soweit es die Freizeithütte betrifft und der Ausnahme bzgl. der Grundfläche zuzustimmen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzureichen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Herta und Leonhard Schäffer mit Eingang vom 28.08.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Schäffer planen die Errichtung einer Gartengerätehütte, einer Freizeithütte und einer umlaufenden Maschendrahteinfriedung mit Tor auf der Flur Nr. 528/1 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Freizeithütte überschreitet die zulässige Grundfläche um ca. 19 m². Die Hütte ist in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt. Die Gerätehütte liegt in einer möglichen Ausgleichsfläche. Diese ist zwar auch in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten enthalten, eine Ausnahme ist jedoch im Fall der Lage in den Ausgleichsflächen nicht vorgesehen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0