Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Daniel Sturm mit Eingang vom 31.08.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Sturm plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 262/2 der Gemarkung Echsheim. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Echsheim Nr. 3 „AM SCHELLENBERG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Bebauungsplan sind Geländeveränderungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Geplant ist hier eine großflächige Auffüllung im Bereich des Bauvorhabens und eine entsprechende Naturstein-Stützmauer.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig und die erforderlichen 2 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0