Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Sabine Klingenstein und des Herrn Lutz Greiner mit Eingang vom 31.08.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Klingenstein und Herr Greiner planen den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 221/4 der Gemarkung Osterzhausen. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Osterzhausen Nr. 1 „AM KLASBERG“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der Kniestock darf laut Bebauungsplan mit einer Höhe von max. 0,70 m ausgeführt werden. Geplant sind 1,20 m. Da das Obergeschoß dadurch noch immer ein Dachgeschoß bleibt und das Gebäude gemäß Bebauungsplan auch mit deutlich höherer Erdgeschoßfußbodenhöhe (ca. 2,70 m) ausgeführt werden könnte, sind die Grundzüge der Planung aus Sicht der Verwaltung nicht berührt und eine Befreiung ist möglich.

 

Die Zufahrt zum Grundstück soll entgegen der Darstellung im Bebauungsplan von der Westseite aus erfolgen. Diese Zufahrtssituation hat sich der Bau- und Umweltausschuss in der Besichtigungsfahrt bereits angesehen und dabei festgestellt, dass die Zufahrt von der Ostseite nur mit erheblichem Aufwand herstellbar wäre.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, die erforderlichen 2 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0