Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung für die Nutzung als Asylbewerber-Wohnungen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Sarauer Grundstücks GbR mit Eingang vom 27.08.2015.

 

Sachverhalt:

Die Sarauer Grundstücks GbR plant die Nutzungsänderung von Räumen im Ober- und Dachgeschoß des ehemaligen Sportcenters zu Wohnräumen für Asylbewerber. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 6 „AM GALGENFELD“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Der Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest. In Gewerbegebieten sind Wohnnutzungen nicht zulässig. Eine Befreiung hierfür ist möglich, wenn sichergestellt wird, dass diese Wohnungen auch nur von Asylbewerbern genutzt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig, ein zusätzlicher Stellplatzbedarf entsteht durch diese Nutzung nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0