Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Ausgleichsflächen nachgewiesen werden und die Freizeithütte auf die zulässige Größe zurückgebaut wird. Dem Rückbau zu einer nicht überdachten Pergola wird seitens des Marktes Pöttmes zugestimmt.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Antonie Lenk mit Eingang vom 10.08.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Lenk plant die Errichtung einer Freizeithütte mit Terrasse, einer Gerätehütte und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 467 bis 471 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Freizeithütte hat eine Grundfläche von 43,46 m² und übersteigt somit die zulässige Grundfläche für Freizeithütten um 7,46 m². Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für die Freizeithütte liegt nicht vor.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0