Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, die erforderlichen Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Elisabeth Lenk mit Eingang vom 10.08.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Lenk plant die Errichtung einer Freizeithütte und eines Gartenteichs auf den Flur Nrn. 472 bis 477 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Bei dem beantragten Gartenteich ist aus Sicht der Verwaltung davon auszugehen, dass dieser vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes zulässigerweise (als verfahrensfreies Bauvorhaben) errichtet wurde.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0