Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung für die Gestaltung des Gewächshauses und die Höhe des Zaunes zuzustimmen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Sieglinde Widmann mit Eingang vom 18.08.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Widmann plant die Errichtung einer Gartengerätehütte, eines Foliengewächs­hauses und einer Einfriedung auf der Flur Nr. 501 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Foliengewächshaus entspricht nicht den Gestaltungsfestsetzungen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen. Der Zaun hat teilweise eine Höhe von 1,60 m (zulässig: 1,50 m).

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0