Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung der Frau Carolin Rosskopf und des Herrn Tobias Lichtenstern mit Eingang vom 25.08.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Roßkopf und Herr Lichtenstern planen die Errichtung einer Stützmauer auf der Flur Nr. 984/9 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Handzell Nr. 2 „AN DER SAMFELDSTRASSE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Bebauungsplan sind Stützmauern nur in einem Abstand von 1,0 m zur Grundstücksgrenze zulässig. Geplant ist die Errichtung einer Stützmauer mit einer Höhe von 1,10 m an der Grundstücksgrenze.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die Unterschrift des direkt betroffenen Nachbarn liegt jedoch vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0