Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Julia und Christoph Wetzel mit Eingang vom 24.08.2015.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Wetzel planen die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf der Flur Nr. 78 der Gemarkung Schorn. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung Schorn „Nordwestlicher und nordöstlicher Ortsrand“, welches das Grundstück dem Innenbereich zuordnet.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die erforderlichen 5 Stellplätze sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                7

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimme: MGR Schrammel