Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Irene Pallmann mit Eingang vom 23.07.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Pallmann plant den Anbau eines Quergiebels mit Balkon an ein bestehendes Wohnhaus auf der Flur Nr. 1717/15 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsrandsatzung für die südliche Teilfläche der Flur Nr. 1717

und hält die Festsetzungen ein.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.