Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Richard Heinrich mit Eingang vom 03.08.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Heinrich plant die Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Nebengebäude auf der Flur Nr. 15 der Gemarkung Schnellmannskreuth. Das Vorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan in einer gemischten Baufläche.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Diesem Vorhaben wurde das gemeindliche Einvernehmen als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt.