Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 


Bezug: 

Schreiben des LRA Aichach-Friedberg mit Eingang vom 10.08.2015.

 

Sachverhalt:

Bekanntgabe der Tagesordnung von Gemeinderatssitzungen für Gemeindeeinwohner.

 

Sehr geehrter Herr Abold,

 

wie bereits mit Herrn Böll telefonisch besprochen möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die Tagesordnungspunkte nicht stichpunktartig formuliert werden dürfen. Die in der Tagesordnung aufgeführten Tagesordnungspunkte für Gemeinderats­sitzungen sind ausreichend konkret aufzuführen. Aus ihnen hat eindeutig hervor­zugehen, um welche konkreten Fälle es sich handelt. Sammelbezeichnungen, wie „Bauanträge“, „Verschiedenes“ oder „Grundstücksgeschäfte“ genügen dieser Anforderung nicht. Dies ergibt sich übereinstimmend aus verschiedenen Kommen­tierungen zur Gemeindeordnung (vgl. Anlagen).

 

Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die Art des Bauvorhabens und den Bauort anzugeben, da dies im Regelfall zur ordnungsgemäßen Bezeichnung der Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Die Angabe des Namens des Bauherrn, oder dessen Anschrift ist nicht zwingend notwendig (vgl. beiliegendes Schreiben des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom 18.11.2010).

 

Wir bitten Sie ab sofort die Tagesordnung entsprechend konkret zu formulieren, bevor sie der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Dem Gemeinderat ist ebenfalls eine entsprechend konkrete Tagesordnung bei der Sitzungseinladung zuzuleiten.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claus Simon

Sachgebietsleiter