Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Ausnahmen für die Lage des Gewächshauses in der Grünfläche und der Überschreitung der Grundfläche sowie der Befreiung für die Gestaltung des Gewächshauses zuzustimmen, die Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Heinrich Mayr mit Eingang vom 20.07.2015

 

Sachverhalt:

Herr Mayr plant die Errichtung einer Freizeithütte, einer Gerätehütte, eines Gewächshauses, eines Gartenbrunnens, eines Gartenteichs und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 503 und 504 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Gewächshaus liegt teilweise in einer privaten Grünfläche und hält die Gestaltungsfestsetzungen nicht ein. Die Grundfläche wird um 5,06 m² überschritten, die Anlagen sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0