Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und der Befreiung bezüglich der Gestaltung des Gewächshauses zuzustimmen, die erforderlichen Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Luitgard Mayr mit Eingang vom 20.07.2015

 

Sachverhalt:

Frau Mayr plant die Errichtung einer Freizeithütte, eines Gewächshauses und einer Einfriedung auf der Flur Nr. 532 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Gewächshaus entspricht nicht den Gestaltungsfestsetzungen, die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0