Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Ausnahmen für die Überschreitung der Grundflächen und der Befreiung für die Gestaltung des Gewächshauses zuzustimmen, die Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug:

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Stefan Mayer mit Eingang vom 20.07.2015

 

Sachverhalt:

Herr Mayer plant die Errichtung zweier Gerätehütten, einer Freizeithütte und eines Gewächshauses auf der Flur Nr. 527 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die Freizeithütte überschreitet die zulässige Grundfläche um 9,65 m², die gesamt zuzlässige Grundfläche ist um 26.01 m² überschritten. Die Gebäude sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten enthalten. Das Gewächshaus entspricht nicht den Gestaltungsfestsetzungen, die Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0