Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Befreiung zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf isolierte Befreiung der Frau Karin Lang mit Eingang vom 03.07.2015.

 

Sachverhalt:

Frau Lang plant die Errichtung eines Zaunsockels auf der Flur Nr. 1486/33 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 1 „UNTERFELD WEST, WESTLICHER TEIL“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gemäß Bebauungsplan sind Zaunsockel nur bis maximal 20 cm zulässig. Das Grundstück hat eine leichte Hanglage, der Zaunsockel soll waagrecht ausgeführt werden. Die Höhe beträgt an der niedrigen Seite 20 cm, an der Hohen 40 cm.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0