Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Heinz und Brigitte Rosenberger mit Eingang vom 01.06.2014.

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Rosenberger planen den Umbau einer Garage und die Nutzungs­änderung von Kellerräumen in eine Einliegerwohnung auf der Flur Nr. 1360 der Gemarkung Handzell. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer bebauten Fläche im Außenbereich.

 

Die Wohnung ist nach Angabe der Bauherren aus familiären Gründen notwendig und soll vom Sohn der Antragsteller genutzt werden.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 5 BauGB. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen, die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig, die erforderlichen Stellplätze

sind nachgewiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0