Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Eugen Diduk mit Eingang vom 14.05.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 10.06.2014.

Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 22.12.2014.

Antrag auf Tektur des Herrn Eugen Diduk mit Eingang vom 30.06.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Diduk plant die Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Flur Nr. 1849/9 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 26 „SÜDLICH DER AUGSBURGER GREPPE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Gegenüber dem Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg ist das Gebäude 4 cm höher und hält somit die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein, wofür eine Befreiung erforderlich ist.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt. Da Herr Diduk den Antrag parallel im Landratsamt eingereicht hat, wurde er bereits aufgefordert, die Nachbarunterschriften nachzureichen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0