Beschluss:

Das Gremium beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, die Ausgleichsflächen sind jedoch noch nachzuweisen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Ehegatten Ursula und Leonhard Baumgartner mit Eingang vom 26.06.2015

 

Sachverhalt:

Die Ehegatten Baumgartner planen die Errichtung eines Geräteschuppens und einer umlaufenden Maschendrahteinfriedung auf der Flur Nr. 452 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0