Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Walter Posmik mit Eingang vom 01.06.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Posmik plant die Fortführung eines bestehenden Bienenhauses auf der Flur Nr. 60 der Gemarkung Reicherstein. Das Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer Waldfläche und zudem in einem kartierten Biotop. Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Das Gebäude wurde ursprünglich als Jagdhütte errichtet. Im Jahr 1996 wurde die Nutzungsänderung als Bienenhaus unter der Auflage genehmigt, dass das Gebäude zurückzubauen ist, wenn die Nutzung aufgegeben wird. Im Jahr 2012 hat das Landratsamt Aichach-Friedberg hierzu einen Bescheid erlassen, gegen welchen Herr Posmik geklagt hat. In einem gerichtlichen Vergleich wurde dann unter anderem festgestellt, dass die Genehmigung erloschen ist. Das Landratsamt hat Herrn Posmik in weiterem Schriftverkehr dann aufgefordert, dass bei einer Fortführung als Bienenhaus ein neuer Bauantrag zu stellen ist.

 

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Bauantrag wurde keine Angabe zur Anzahl der Völker gemacht und auch nicht, wer die Bienenhaltung betreibt. Unabhängig von der Frage der Privilegierung stehen durch die Lage in einem kartierten Biotop öffentliche Belange entgegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0