Sitzung: 21.07.2015 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
c) Feststellungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die von der
Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg
ausgearbeitete 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für
den Bereich des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN
EISELSRIED“ in der Fassung vom 21.07.2015 festzustellen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des
Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED“ dem LRA
Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.
Bezug:
Aufstellungsbeschluss
des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.10.2014.
Entwurf
der Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, OPLA aus
Augsburg,
in der Fassung vom 20.01.2015.
Billigungsbeschluss
des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2015.
Frühzeitige
Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher
Belange im Zeitraum vom 09.02.2015 bis zum 12.03.2015.
Billigungsbeschluss
des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2015.
1.
öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher
Belange
im Zeitraum vom 02.06.2015 bis zum 08.07.2015.
Sachverhalt:
a) Behandlung der Einwendungen
und Anregungen im Zuge der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Für die Aufstellung der 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich von Eiselsried wurde
in der Zeit vom 02.06.2015 bis einschließlich 08.07.2015 die Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Folgende Behörden /Träger öffentlicher
Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Regionaler Planungsverband
- Landratsamt Aichach-Friedberg,
Sachgebiet 30 Brandschutzdienststelle
- Bund Naturschutz e.V. - Ortsgruppe
Pöttmes
- Bayernwerk AG, Netzcenter Pfaffenhofen
- IK-T Manstofer und Hecht
- DSLmobil
- Vermessungsamt Aichach
- Polizeiinspektion Aichach
- WZV
der Arnbachgruppe
- Stadt Schrobenhausen
Folgende Behörden /Träger öffentlicher
Belange haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:
- Bayerischer Bauernverband,
09.07.2015
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Augsburg, 02.07.2015
- Amt für ländliche Entwicklung Schwaben,
30.06.2015
- Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, 19.06.2015
- Handwerkskammer für Schwaben, 01.06.2015
- Industrie- und Handelskammer Schwaben,
15.06.2015
- Wasserwirtschaftsamt Donauwörth,
18.06.2015
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
(Referat B III Mittelfranken/Schwaben), 02.06.2015
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
(Referat A III Schwaben-Mittelfranken), 28.05.2015
- Landratsamt Aichach-Friedberg
(Fachstelle Wasserrecht und Kreisbaumeister), 06.07.2015
Folgende Behörden /Träger öffentlicher
Belange haben Anregungen vorgebracht:
1.
Landratsamt Aichach-Friedberg,
Bauleitplanung vom 06.07.2015
Das Begründungserfordernis des § 1a Abs. 2
BauGB hinsichtlich der Umwandlung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen
ist als formale Anforderung an dieses Bauleitplanverfahren zu beachten. Bei der
bereits vorhandenen Bodenplatte handelt es sich um einen „Schwarzbau" ohne
Baugenehmigung im Außenbereich.
Eine nachträgliche Baugenehmigung ist ohne
Bauleitplanverfahren ausgeschlossen und daher ist die Bodenplatte bei Beachtung
des § 1 a Abs. 2 BauGB außer Acht zu lassen.
Weitere Einwendungen oder Bedenken werden
nicht erhoben.
Abwägung:
Die Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend der Anregung überarbeitet.
Beschluss:
Das Gremium beschloss, der Anregung
stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
2.
Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 43
Immissionsschutz /Staatliches Abfallrecht vom 02.07.2015
Die Ausweisung eines Dorfgebietes am nördlichen
Ortsrand von Eiselsried ist aus fachtechnischer Sicht grundsätzlich möglich.
Der Flächennutzungsplan setzt an der südlichen bzw. südwestlichen Grenze eine
„Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche
Umwelteinwirkungen" fest. Die notwendige Dimensionierung dieser Maßnahmen
setzt eine genaue schalltechnische Untersuchung voraus. Insofern wird auf die
Stellungnahme des technischen Immissionsschutzes vom 02.07.2015 zum
Bebauungsplan Nr.5 "ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED" verwiesen.
Abwägung:
Der Hinweis einer notwendigen
Dimensionierung der „Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG“ ist gemäß § 5 BauGB nicht
Gegenstand der Flächennutzungsplanänderung,
sondern wird in der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.
Beschluss:
Das Gremium beschloss, der Anregung nicht
stattzugeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
3.
Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 33
Gesundheitsamt vom 29.05.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der
Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes
keine Einwände, wenn die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen den zu
erwartenden Mehrbedarf decken können.
Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen
Interesse aus gesundheitsrechtlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben
vorbehalten.
Abwägung:
Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die
Anregung zur Flächennutzungsplanänderung mit der Anregung zum Bebauungsplan
identisch ist.
Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind
durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf
die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
4.
LBV Kreisgruppe Aichach-Friedberg vom
28.05.2015
Wir
haben die Unterlagen gesichtet und haben keine Anmerkungen!
Hinweis:
Wir begrüßen die Ausweisung der
Ausgleichsfläche am Perlgraben, obwohl uns der volle naturschutzfachliche
Ausgleich im Sinne des Lebensraumschutzes für Arten nicht gegeben erscheint.
Abwägung:
Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die
Anregung zur Flächennutzungsplanänderung mit der Anregung zum Bebauungsplan
identisch ist.
Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind
durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf
die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
5.
Deutsche Telekom Technik GmbH vom 29.06.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend
Telekom genannt) -als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68
Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und
bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie
alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die
erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie
folgt Stellung:
Zur o. a. Planung haben wir bereits mit
Schreiben vom 25.02.2015, Vorgang 2015108, Stellung genommen. Diese
Stellungnahme gilt unverändert weiter.
Abwägung:
Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die
Anregung zur Flächennutzungsplanänderung mit der Anregung zum Bebauungsplan
identisch ist.
Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind
durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf
die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.
Beschluss:
Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
Es wurden keine Einwände von Seiten der
Öffentlichkeit gegen oben genanntes Bauleitplanverfahren erhoben.
b) Billigungsbeschluss
Das Gremium beschloss, die von der
Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg
ausgearbeitete 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für
den Bereich des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN
EISELSRIED“ mit eingearbeiteten Änderungen vorangegangener Beschlüsse in der
Fassung vom 21.07.2015 zu billigen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0