c)      Feststellungsbeschluss

Das Gremium beschloss, die von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg ausgearbeitete 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED“ in der Fassung vom 21.07.2015 festzustellen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED“ dem LRA Aichach-Friedberg zur Genehmigung vorzulegen.

 

 


Bezug: 

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.10.2014.

Entwurf der Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, OPLA aus

Augsburg, in der Fassung vom 20.01.2015.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2015.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger

öffentlicher Belange im Zeitraum vom 09.02.2015 bis zum 12.03.2015.

Billigungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 21.04.2015.

1. öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher

Belange im Zeitraum vom 02.06.2015 bis zum 08.07.2015.

 

Sachverhalt:

a)     Behandlung der Einwendungen und Anregungen im Zuge der Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

 

Für die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich von Eiselsried wurde in der Zeit vom 02.06.2015 bis einschließlich 08.07.2015 die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

-        Regionaler Planungsverband

-        Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 30 Brandschutzdienststelle

-        Bund Naturschutz e.V. - Ortsgruppe Pöttmes

-        Bayernwerk AG, Netzcenter Pfaffenhofen

-        IK-T Manstofer und Hecht

-        DSLmobil

-        Vermessungsamt Aichach

-        Polizeiinspektion Aichach

-        WZV der Arnbachgruppe

-        Stadt Schrobenhausen

 

 

Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

-        Bayerischer Bauernverband, 09.07.2015

-        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg, 02.07.2015

-        Amt für ländliche Entwicklung Schwaben, 30.06.2015

-        Gewerbeaufsichtsamt Augsburg, 19.06.2015

-        Handwerkskammer für Schwaben, 01.06.2015

-        Industrie- und Handelskammer Schwaben, 15.06.2015

-        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, 18.06.2015

-        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Referat B III Mittelfranken/Schwaben), 02.06.2015

-        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Referat A III Schwaben-Mittelfranken), 28.05.2015

-        Landratsamt Aichach-Friedberg (Fachstelle Wasserrecht und Kreisbaumeister), 06.07.2015

 

 

Folgende Behörden /Träger öffentlicher Belange haben Anregungen vorgebracht:

 

1.              Landratsamt Aichach-Friedberg, Bauleitplanung vom 06.07.2015

Das Begründungserfordernis des § 1a Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Umwandlung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen ist als formale Anforderung an dieses Bauleitplanverfahren zu beachten. Bei der bereits vorhandenen Bodenplatte handelt es sich um einen „Schwarzbau" ohne Baugenehmigung im Außenbereich.

Eine nachträgliche Baugenehmigung ist ohne Bauleitplanverfahren ausgeschlossen und daher ist die Bodenplatte bei Beachtung des § 1 a Abs. 2 BauGB außer Acht zu lassen.

 

Weitere Einwendungen oder Bedenken werden nicht erhoben.

 

Abwägung:

Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird entsprechend der Anregung überarbeitet.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Anregung stattzugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0

 

 

 

2.              Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 43 Immissionsschutz /Staatliches Abfallrecht vom 02.07.2015

Die Ausweisung eines Dorfgebietes am nördlichen Ortsrand von Eiselsried ist aus fachtechnischer Sicht grundsätzlich möglich. Der Flächennutzungsplan setzt an der südlichen bzw. südwestlichen Grenze eine „Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen" fest. Die notwendige Dimensionierung dieser Maßnahmen setzt eine genaue schalltechnische Untersuchung voraus. Insofern wird auf die Stellungnahme des technischen Immissionsschutzes vom 02.07.2015 zum Bebauungsplan Nr.5 "ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED" verwiesen.

 

Abwägung:

Der Hinweis einer notwendigen Dimensionierung der „Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG“ ist gemäß § 5 BauGB nicht Gegenstand der  Flächennutzungsplanänderung, sondern wird in der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.

 

Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Anregung nicht stattzugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0

 

 

 

3.              Landratsamt Aichach-Friedberg, Sachgebiet 33 Gesundheitsamt vom 29.05.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen von Seiten des Gesundheitsamtes keine Einwände, wenn die vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen den zu erwartenden Mehrbedarf decken können.

Weitere Auflagen, die sich im öffentlichen Interesse aus gesundheitsrechtlicher Sicht als notwendig erweisen, bleiben vorbehalten.

 

Abwägung:

Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die Anregung zur Flächennutzungsplan­änderung mit der Anregung zum Bebauungsplan identisch ist.

Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

4.              LBV Kreisgruppe Aichach-Friedberg vom 28.05.2015

Wir haben die Unterlagen gesichtet und haben keine Anmerkungen!

 

Hinweis:

Wir begrüßen die Ausweisung der Ausgleichsfläche am Perlgraben, obwohl uns der volle naturschutzfachliche Ausgleich im Sinne des Lebensraumschutzes für Arten nicht gegeben erscheint.

 

Abwägung:

Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die Anregung zur Flächennutzungsplan­änderung mit der Anregung zum Bebauungsplan identisch ist.

Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

5.              Deutsche Telekom Technik GmbH vom 29.06.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) -als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Zur o. a. Planung haben wir bereits mit Schreiben vom 25.02.2015, Vorgang 2015108, Stellung genommen. Diese Stellungnahme gilt unverändert weiter.

 

Abwägung:

Der Markt Pöttmes weist darauf hin, dass die Anregung zur Flächennutzungsplan­änderung mit der Anregung zum Bebauungsplan identisch ist.

Die Grundzüge des Flächennutzungsplanes sind durch diese Stellungnahme nicht berührt und von daher nicht abwägungsfähig. Auf die Abwägung zum Bebauungsplan wird verwiesen.

 

Beschluss:

Das Gremium nahm dies zur Kenntnis.

 

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

Es wurden keine Einwände von Seiten der Öffentlichkeit gegen oben genanntes Bauleitplanverfahren erhoben.

 

 

 

b)     Billigungsbeschluss

Das Gremium beschloss, die von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung und Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg ausgearbeitete 26. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Pöttmes für den Bereich des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED“ mit eingearbeiteten Änderungen vorangegangener Beschlüsse in der Fassung vom 21.07.2015 zu billigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0