Beschluss:

Das Gremium beschloss, den vom Büro brugger landschaftsarchitekten stadtplaner ökologen ausgearbeiteten Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reicherstein in der Fassung vom 21.07.2015 zu billigen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt das weitere Verfahren nach BauGB durchzuführen.

 

 


Bezug:          

Antrag von Herrn Stöckl Peter, Sebastianstraße 14, 86554 Pöttmes – Reicherstein mit Eingang vom 23.02.2015.

Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 03.03.2015.

Vom Büro brugger_landschaftsarchitekten_stadtplaner_ökologen ausgearbeiteter Entwurf der Satzung in der Fassung vom 21.07.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Stöckl Peter plant den Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und einer Lagerhalle auf einer Teilfläche der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein. Dieses Vorhaben liegt gemäß Flächennutzungsplan in einer bebauten Grünfläche im Außenbereich gemäß BauGB.

 

Um diese Vorhaben dennoch verwirklichen zu können hat der Marktgemeinderat Pöttmes in seiner Sitzung am 03.03.2015 die Aufstellung einer Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reicherstein beschlossen.

 

Hierzu liegt nun der vom Büro brugger_land­schafts­architekten_stadt­planer_öko­logen ausgearbeitete Entwurf der Satzung zur Einbeziehung einer Teilfläche der Flur Nr. 75 der Gemarkung Reicherstein in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Reicherstein in der Fassung vom 21.07.2015 vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0