Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Freizeithütte eine Holzverkleidung erhält und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden und der Ausnahme bezüglich der Überschreitung der zulässigen Grundfläche zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Petz Helga mit Eingang vom 01.12.2014.

 

Sachverhalt:

Frau Petz plant die Errichtung einer Freizeithütte mit Obstlager und Geräteraum, einer Gerätehütte, eines Gerätelagers und einer Einfriedung auf der Flur Nr. 487 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die maximal zulässige Grundfläche von 55 m² wird um 11,77 m² überschritten. Die Gebäude sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt, weswegen hier eine Ausnahme möglich ist. Die Freizeithütte erhält soweit die in den Unterlagen zu erkennen ist keine Holzverkleidung. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig und die Abstandsflächenübernahmeerklärung des westlichen Nachbarn liegt vor.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0