Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen werden und der Ausnahme für die Überschreitung der Grundfläche zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Poisl Erich mit Eingang vom 13.01.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Poisl plant die Errichtung einer Freizeithütte, eines Geräteschuppens, eines Holzschuppens, einer Terrasse, einer Gartenteichanlage und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 478 bis 482 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die maximal zulässige Grundfläche wird überschritten. Die Gebäude und die Überschreitung sind in der Liste der ausnahmefähigen Bestandsbauten aufgeführt. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           1

MGR Poisl gem. Art 49 GO