Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter den Auflagen zu erteilen, dass der Bauwagen entfernt wird und die erforderlichen Ausgleichsflächen nachgewiesen werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Brandner Manuel mit Eingang vom 12.01.2015.

 

Sachverhalt:

Herr Brandner plant die Errichtung zweier Gerätehütten, eine davon als Bauwagen, eines WC-Häuschens sowie einer Einfriedung auf der Flur Nr. 485 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Bei einer der Gerätehütten handelt es sich um einen Bauwagen. Dieser ist gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0