Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderliche Ausgleichsfläche noch nachgewiesen wird.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Fischer Anton mit Eingang vom 18.12.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Fischer plant die Errichtung einer Gerätehütte, einer Handbrunnenpumpe und einer Maschendrahteinfriedung auf den Flur Nrn. 434, 435 und 436 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind bisher nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0