Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.

 

Das Landratsamt Aichach-Friedberg wird gebeten, in diesem Fall eine Duldung der Gerätehütte zu prüfen.

 

Im Falle einer negativen Entscheidung soll Herrn Druba angeboten werden, dass der Markt Pöttmes das Grundstück zu den Konditionen zurückerwirbt, zu denen es veräußert wurde.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Walter Druba mit Eingang vom 23.12.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Druba plant die Errichtung einer Gerätehütte auf der Flur Nr. 371 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Grundstück mit einer Größe von 49 m² ist zwar im Bebauungsplan als „weiße Fläche“ dargestellt, das Grundstück hat aber kein Baufenster. D.h. die Gerätehütte liegt außerhalb der Baugrenzen. Zudem wird die Grundflächenzahl deutlich überschritten und die Länge der Grenzanbauten ist zu hoch.

 

Die Nachbarn wurden nicht beteiligt.

 

Der Vorsitzende Erste Bürgermeister Schindele informierte das Gremium, dass Herr Druba dieses Grundstück im Jahr 2006 erworben hat. Damals hatte er es schon mit der Hütte bebaut. Gegebenenfalls sollte Herrn Druba auch angeboten werden, dass der Markt Pöttmes das Grundstück zu denselben Konditionen zurückkauft.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0