Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die Blechgerätehütte eine Holzverschalung erhält und die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen oder abgelöst werden und der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Gestaltung des Gewächshauses zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Dallinger Gabriele mit Eingang vom 30.12.2014.

 

Sachverhalt:

Frau Dallinger plant die Errichtung eines Gewächshauses, zweier Gerätehütten, eines WC-Häuschens und einer Maschendrahteinfriedung auf den Flur Nrn. 458 und 459 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein.

 

Das Gewächshaus sowie die Gerätehütte 2 entsprechen nicht den Gestaltungs­fest­setzungen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0