Beschluss:

Das Gremium beschloss, zukünftig die Kosten für eine Begleitperson bei wie im Sachverhalt geschilderten Fällen grundsätzlich zu übernehmen, ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

 

 


Bezug: 

Schreiben Bayerischer Staatsminister und Schreiben Bay. Städte- u. Gemeindetag.

Antrag von Herrn Eisenhofer Ernst vom 22.12.2014.

 

Sachverhalt:

Als Anerkennung eines langjährigen freiwilligen Engagements im Brandschutz finanziert der Freistaat Bayern Feuerwehrdienstleistenden, die eine 40-jährige aktive Dienstzeit im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst nachweisen können, ab dem Jahr 2014 einen kostenlosen einwöchigen Aufenthalt (Freiplatz) im Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain.

 

Laut Mitteilung des Bayerischen Staatsministers des Innern für Bau und Verkehr, Herrn Joachim Herrmann, sowie des Bayerischen Städte- und Gemeindetags wird darum gebeten, die Kosten einer Begleitperson von Feuerwehrdienstleistenden, welche den o. g. Freiplatz in Anspruch nehmen können, zu übernehmen. Dies wären ein sehr schönes Signal und ein wichtiger Beitrag um das ehrenamtliche Engagement auch in Zukunft sicher zu stellen.

 

Herr Ernst Eisenhofer, Marktstraße 8, 86554 Pöttmes ist seit 01.09.1973 im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Pöttmes und wurde bereits für seine 40 jährige Dienstzeit geehrt. Er sprach nun am 22.12.2014 bei Herrn Bürgermeister Schindele vor und bittet um die Übernahme der Kosten für seine Frau im Bayerischen Feuerwehrerholungsheim im Bayerisch Gmain.

 

Nach kurzer Diskussion bestand Einigkeit, dass keine Einzelfall-Entscheidung getroffen werden kann, sondern grundsätzlich beschlossen werden soll, wie in solchen Fällen in Zukunft verfahren wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0