Beschluss:

Das Gremium beschloss bei der FF Osterzhausen die SMS Alarmierung zu den im Sachverhalt genannten Konditionen einzuführen.

 

 


Bezug: 

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses über den Jahresbedarf der Feuerwehren vom 10.06.2014.

Antrag der FFW Osterzhausen vom 20.11.2014.

 

Sachverhalt:

Bei der Sitzung zum Jahresbedarf der Freiwilligen Feuerwehren für das Jahr 2014 am 10.06.2014 wurde beschlossen, dass, wenn eine Feuerwehr die SMS Alarmierung nutzen möchte ein Antrag bei der Verwaltung zu stellen ist und der Bau- und Umweltausschuss dann über jeden Antrag einzeln zu entscheiden hat. Die Feuerwehren sollen sich selbst um das von Ihnen gewünschte Format der Alarmierung kümmern, Anbieter, Ausführung, usw.

Den Feuerwehren werden dann die einmaligen Anschaffungskosten für die Einrichtung der Alarmierung (ca. 1.000,00 €) erstattet. Ebenso werden die jährlichen Kosten für die SMS vom Markt Pöttmes getragen. Hier wird aber vorerst eine Grenze von 200,00 € pro Jahr festgelegt. Sollte den Feuerwehren dieses jährliche Budget nicht ausreichen, muss man hier noch einmal darüber beraten und dann mit der FF eine Vereinbarung treffen. Ebenso darf die SMS Alarmierung nur für feuerwehrtechnische Sachen, wie Mitteilungen über Einsätze, Übungen, usw. genutzt werden. Ebenso sollen sich die FF selbst um Preisminderungen bei der Anschaffung bemühen.

 

Die FF Osterzhausen stellte nun mit Antrag vom 20.11.2014 einen Antrag zur Einführung einer Bündelalarmierung. Das Angebot befindet sich im Anhang.

 

Die Gesamtkosten würden sich auf brutto 880,60 € belaufen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0