Beschluss:

Das Gremium beschloss, der Vorgehensweise, wie im Sachverhalt dargestellt zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die dementsprechenden Verträge mit Herrn Guggert abzuschließen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Ludwig Guggert mit Eingang vom 27.02.2014.

Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 11.03.2014.

Diverse Ortstermine mit dem Landratsamt Aichach-Friedberg.

E-Mail des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 26.11.2014.

 

Sachverhalt:

Bei der Behandlung des Bauantrages des Herrn Ludwig Guggert wurde am 11.03.2014 beschlossen, diesem das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass vor Baubeginn die in der Ortsrandsatzung festgesetzten Verkehrsflächen und die Eingrünung hergestellt werden.

 

Inzwischen wurde der Wendehammer fertiggestellt und Herr Guggert hat auch eine Baugenehmigung erhalten. Die Eingrünung wurde bisher noch nicht hergestellt. Bezüglich dieser fanden inzwischen mehrere Termine, zuletzt am 26.11.2014 statt. Dabei wurde vorbehaltlich des Einverständnisses des Gremiums folgendes besprochen:

-      Die festgesetzten Eingrünungen auf der Nordseite erfolgen bei den Grundstücken Flur Nr. 1714/1 und 1714/3 bis spätestens Frühjahr 2015, beim Grundstück Flur Nr. 1714/5 spätestens im Herbst 2015 nach Abschluss der Baumaßnahme.

-      Die Bepflanzung der Westseite des bisher unbebauten Grundstücks Flur Nr. 1714/1 erfolgt spätestens im Herbst des Jahres nach Baubeginn auf diesem Grundstück, um die Bewirtschaftung des derzeit landwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht unnötig zu erschweren. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche wird ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen und eine Bankbürgschaft hinterlegt.

-      Die Pflanzung erfolgt im Raster 2,0 x 2,0 m, der Abstand zur landwirtschaftlichen Fläche beträgt 2,0 m bei Hecken, 4,0 m bei Bäumen. Es wird autochtones Pflanzgut verwendet. Herr Guggert beauftragt einen Landschaftsgärtner mit der Planung, das Landratsamt berät entsprechend.

-      Die Fertigstellung wird dem Landratsamt Aichach-Friedberg schriftlich angezeigt.

 

Für die Bepflanzung der Westseite des Grundstücks Flur Nr. 1714/1 soll keine Frist vereinbart werden. Derzeit ist es nicht geplant, das Grundstück zu bebauen oder zu verkaufen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          1

Pers. beteiligt:                                           0

Gegenstimme: MGR Poisl