Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen werden sowie der Befreiung für die Errichtung des Gewächshauses aus Glas und der Ausnahme für die Errichtung des Kinderspielhauses als sonstiges Vorhaben zuzustimmen.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung des Herrn Mayr Helmut mit Eingang vom 25.11.2014.

 

Sachverhalt:

Herr Mayr plant die Errichtung einer Gartenhütte, eines Geräteschuppens, eines Gewächshauses und eines Kinderspielhauses auf der Flur Nr. 413 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Das Gewächshaus ist nicht vorwiegend aus Holz errichtet, das Kinderspielhaus gem. Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht allgemein zulässig. Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                9

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0