Sitzung: 20.01.2015 Bau- und Umweltausschuss des Marktgemeinderates Pöttmes
b) Billigungsbeschluss:
Das Gremium beschloss, den von der
Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg,
ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Grimolzhausen Nr. 5 „ERLAGASSENFELD
IN EISELSRIED“ in der Fassung vom 20.01.2015 zu billigen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere
Verfahren nach BauGB durchzuführen.
Bezug:
Rechtskräftiger Flächennutzungsplan des Marktes Pöttmes vom 08.03.2005.
Antrag des Herrn Pest Alexander auf
Genehmigung eines Gewerbegebietes mit Eingang vom 17.09.2014.
Aufstellungsbeschluss des Marktgemeinderates Pöttmes vom 07.10.2014.
Vorentwurf der Bürogemeinschaft für
Ortsplanung & Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg, in der Fassung vom
20.01.2015.
a) Vorstellung des
Entwurfs:
Herr Pest betreibt ein Gewerbe mit
Biomassetransporten und dem damit verbundenen Handel. Dieses Gewerbe betreibt
er auf dem Hof seines Vaters Pest Michael, den er in Kürze aus Altersgründen
übernehmen wird. Für dieses Gewerbe hat er bereits eine Wendeplatte, einen
Abstellplatz für LkWs und einen Lagerplatz auf den Fluren Nr. 736 und 737 der
Gemarkung Grimolzhausen betoniert.
Daher bittet er den Markt Pöttmes einer
Nutzungsänderung der bestehenden Platte zuzustimmen und diese in den
Bebauungsplan evtl. mit einer Ortabrundungssatzung aufzunehmen. Für seinen
Betrieb mit 6 LkWs und 11 Fahrern und Angestellten zahlt er jährlich eine nicht
kleine Summe an Gewerbesteuer.
Seiner Meinung nach, war der Bau dieser
Wendeplatte nicht genehmigungspflichtig. Durch das LRA Aichach-Friedberg wurde
ihm aber nun mitgeteilt, dass diese Wendeplatte im Außenbereich nicht zulässig
ist.
Um dieses Vorhaben nun nachträglich
genehmigungsfähig zu machen, hat der Marktgemeinderat Pöttmes in seiner Sitzung
am 07.10.2014 beschlossen, den Bebauungsplan Grimolzhausen Nr. 5
„ERLAGASSENFELD IN EISELSRIED“ aufzustellen.
Hierzu liegt nun der von der Bürogemeinschaft
für Ortsplanung & Stadtentwicklung, OPLA aus Augsburg, ausgearbeitete
Vorentwurf in der Fassung vom 20.01.2015 vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Pers. beteiligt: 0