Beschluss:

Das Gremium beschloss, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage zu erteilen, dass die erforderlichen Ausgleichsflächen noch nachgewiesen werden.

 

 


Bezug: 

Antrag auf Baugenehmigung der Frau Veit Maria mit Eingang vom 04.11.2014.

 

Sachverhalt:

Frau Veit plant die Errichtung einer Freizeithütte, einer Gerätehütte und einer Einfriedung auf den Flur Nrn. 423 und 424 der Gemarkung Pöttmes. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Pöttmes Nr. 23 „KRAUTGÄRTEN UND MOOSBEETE“ und hält die Festsetzungen nicht ein.

 

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sind nicht nachgewiesen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:                                                8

Nein-Stimmen:                                          0

Pers. beteiligt:                                           0